Seitenbereiche

Kostenabzug für Testungen als Werbungskosten

Illustration

Eine Berücksichtigung von Aufwendungen für Covid-19-Tests sowie von Fahrtkosten zu Covid-19-Teststellen als Werbungskosten ist nach derzeitiger Auffassung der Finanzverwaltung nicht möglich, weil Covid-19-Tests nicht eindeutig und (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst sind. Ein Covid-19-Test dient insgesamt (und nicht nur am Arbeitsplatz) dem Gesundheitsschutz für sich und andere. Daher handelt es sich bei den mit Covid-19-Tests zusammenhängenden Kosten um gemischt veranlasste Aufwendungen, die nicht (auch nicht durch Schätzung) in einen beruflich und privat veranlassten Teil aufgeteilt werden können. Ein Abzug als Werbungskosten ist somit nicht möglich. Verlangt der Arbeitgeber dagegen von seinen Arbeitnehmern, z. B. nach Rückkehr aus dem Urlaub, einen negativen Covid-19-Test, bevor sie ihre Arbeit wiederaufnehmen dürfen, und der Arbeitnehmer weist dies sowie die tatsächlich angefallenen Kosten nach, können die vom Arbeitgeber oder der Krankenversicherung nicht ersetzten Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Praxishinweis

Außergewöhnlich sind Aufwendungen i. S. d. § 33 Abs. 1 EStG nur, wenn vergleichbare Aufwendungen nicht auch der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen. Covid-19-Testungen wurden in der Covid-19-Pandemie deutlich ausgeweitet. Covid-19-Tests betreffen viele Menschen in gleicher Weise, ein Abzug als „außergewöhnliche Belastung“ i. S. d. § 33 EStG ist deshalb nicht möglich (sofern der Steuerpflichtige überhaupt wirtschaftlich belastet ist).

Stand: 26. Januar 2022

Bild: Yabresse - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.