Ein unrichtiger Umsatzsteuerausweis liegt bei Anwendung eines falschen Umsatzsteuersatzes vor und führt dazu, dass die Rechnungsausstellerin bzw. der Rechnungsaussteller die Steuer schuldet. Der Europäische Gerichtshof hat in einem österreichischen Klagefall entschieden, dass der Rechnungsaussteller bei unrichtigem Steuerausweis die Umsatzsteuer nicht schuldet, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen ist. Wann dies der Fall ist und wie die Finanzverwaltung auf die EuGH-Rechtsprechung reagiert hat, erfahren Sie in Steuernews-TV.
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.