Die meisten Steuerpflichtigen sowie Kapitalanleger zahlen seit 1995 auf die zu entrichtende Einkommensteuer bzw. Abgeltungsteuer einen Solidaritätszuschlag dazu. Die Rechtmäßigkeit einer weiteren Erhebung dieser Sonderabgabe wurde jedoch heftig diskutiert. Nach Auffassung des BFH ist der Solidaritätszuschlag aber nicht verfassungswidrig. Ihr Update jetzt in Steuernews-TV.
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